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in der Luftsport-Service-Team GmbH

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   Wegbeschreibung

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Deutscher Aero-Club

UL-Halter-Haftpflicht

In Zukunft haben die Mitglieder des Deutschen Aero Clubs die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene UL-Halter-Haftpflicht sowie die Passagierhaftpflicht zu folgenden Prämien abzuschließen:

Halterhaftpflicht

Deckungssumme € 3 000 000,- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Schadenereignis

€ 330,- ohne Selbstbeteiligung/€ 280,- mit € 250,- Selbstbeteiligung

CSL Versicherung (Combined-Single-Limit)

Deckungssumme € 4 000 000,- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Schadenereignis

€ 720 ohne Selbstbeteiligung/€ 690 mit € 250 Selbstbeteiligung

Mit dem Gerling-Konzern hat der DAeC damit den in Deutschland führenden UL-Versicherer als Partner gewinnen können. Schon bei der Anmeldung seines ULs beim Luftsportgerätebüro kann nun der DAeC-UL-Flieger direkt diese Versicherung beantragen. Die Abwicklung erfolgt dann über das Aero Club Versicherungsbüro in der Luftsport-Service-Team GmbH. Mit diesem Service erweitert der Deutsche Aero Club nun konsequent sein Mitglieder-Service-Angebot, indem er über das ihm angeschlossene Versicherungsbüro alle gängigen Luftfahrtversicherungen direkt anbietet

Fahrrisiko für Winden

Die zweite wichtige Veränderung in diesem Rahmenvertrag betrifft den Segelflug. Vereine, die ihre Winden auch gegen das so genannte Fahrrisiko versichert haben, genossen diesen Versicherungsschutz nur, wenn der jeweilige Fahrer die für den Betrieb eines solchen Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen notwendige Fahrerlaubnis besaß, das führte vielfach zu dem unerfreulichen Ergebnis das unter 18-Jährige (nach den neuen EG-Führerschein-Richtlinien verschärft sich dieses Problem noch erheblich) Mitglieder zwar den verantwortungsvollen Job eines Windenfahrers ausüben konnten beim Rangieren dieser Winde jedoch keinen Versicherungsschutz hatten. Analog zu der Regelung bei Haftpflichtversicherungen von Leppos umfasst der Versicherungsschutz nach dem geänderten Rahmenvertrag alle die Personen, die eine DAeC-Windenfahrerausbildung gemacht haben.

Flugleiterhaftpflicht

Die dritte hervorzuhebende Veränderung betrifft die Haftpflichtversicherung für Flugleiter. Nach den grundlegenden Änderungen im Bereich der Luftaufsicht kommt in Zukunft dem Flugleiter auf vielen unserer Plätzen eine neue Bedeutung zu. Dieser geänderten Situation trägt die neue Flugleiter-Haftpflicht Rechnung. Die Einschränkung auf bestimmte Gelände entfällt in Zukunft. Bei einer Prämie von € 62 p.a. wurde dabei die Haftungssumme auf pauschal € 500 000 erhöht und damit die heute nicht mehr zeitgemäßen Haftungssummen von € 153 388 bzw. € 102 258 abgeschafft.

Geländehaftpflicht

Für Vereine, die eine Geländehaftpflicht benötigen, besteht nach dem geänderten Vertrag  ebenfalls Versicherungsschutz für die Flugleiter, im Rahmen dieser Versicherung, in dem oben genannten Umfang. Die Prämie beträgt hierbei € 80 je Gelände. Versicherungsschutz mit höheren Deckungssummen ist möglich. Prämien auf Anfrage. Alle genannten Prämien enthalten die derzeit geltende VersSt. in Höhe von 16 %.

 

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